Georg-Leinfelder-Straße 18, 86529 Schrobenhausen 08252 8959-0 schulleitung@fvls.de / sekretariat@fvls.de

Schulsozialarbeit

Schulsozialpädagoge Peter KarlKarl.jpeg

Sprechzeiten

Dienstag 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr

und

nach Vereinbarung

Tel.:        08252 – 89592114

E-Mail:   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Mein Büro ist im Raum A114

Es sollen alle Schülerinnen und Schüler an der Franz-von-Lenbach-Schule bestmöglich in der persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung begleitet und unterstützt werden. Hilfe zur Selbsthilfe steht dabei im Fokus! Deshalb tragen wir dazu bei, soziale Benachteiligungen abzubauen und persönliche Beeinträchtigungen auszugleichen.

Dabei ist es wichtig vor Ort zu sein, um schnell reagieren zu können und eine unkomplizierte Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Unsere Angebote

Ich biete Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungs-berechtigten zur schulischen und persönlichen Entwicklung an.

Durch Gruppenangebote möchte ich zum sozialen Miteinander in der Schule beitragen und bei Konflikten in der Schule helfe ich gerne, diese zu klären. Dabei arbeite ich innerhalb und außerhalb der Schule mit den zuständigen Personen und Stellen zusammen.

Im Rahmen der Berufsorientierung werden Schülerinnen und Schüler aktiv unterstützt, den für sie passenden Weg im Anschluss an die Realschule zu finden.

Schülerinnen und Schüler können sich z. B. an mich wenden bei Fragen zu:

  • Schulschwierigkeiten
  • Lernschwierigkeiten
  • Konflikten mit Mitschülern oder Lehrern
  • Schwierigkeiten zu Hause
  • Persönlichen Anliegen, Sorgen oder Krisen
  • Zukunftsplanung für die Zeit nach der Schule (Schule, Ausbildung, Praktikum)

Eltern und Erziehungsberechtigte können sich an mich wenden:

  • Bei Fragen zu der Entwicklung ihres Kindes
  • Zur Vermittlung und Begleitung zu anderen Hilfsangeboten

Die Schulsozialarbeit

  • Ist ein kostenfreies und freiwilliges Angebot
  • Leistet schnelle und unbürokratische Hilfe
  • Führt klassenübergreifende Präventionsprojekte durch, wie z.B. Cybermobbing-, Mobbing-, Sucht- und Gewaltprävention
  • Begleitet Klassenfahrten und Ausflüge
  • Unterliegt der Schweigepflicht (§ 203 StGB) und arbeitet vertraulich mit allen Beteiligten zusammen