Georg-Leinfelder-Straße 18, 86529 Schrobenhausen 08252 8959-0 schulleitung@fvls.de / sekretariat@fvls.de

Ein herzliches Willkommen auf der Seite des Elternbeirats der Franz-von-Lenbach-Realschule. Es freut uns, dass Sie sich für unsere Arbeit interessieren. Im Folgenden finden Sie Informationen zur Zusammensetzung sowie den Aufgaben des Elternbeirats, wie Sie uns erreichen und wie Sie unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen können.

Ihr Elternbeirat

Der Elternbeirat

Vorsitzende

Sonja Meßner (Erste Vorsitzende)

Clemens Ellenbrock (Stellvertretender Vorsitzender)

Weitere Mitglieder

Michaela Straube (Schriftführerin)

Oliver Baumgärtel (Kassenwart)

Anne Baldauf

Franziska Birkmair

Katrin Helbig

Margarete Jendros

Michael Martens

Christiane Seitz

Jacqueline Wilkes

Kontaktmöglichkeit

Die Vorsitzenden des Elternbeirats erreichen Sie über die Nachrichtenfunktion des Schulmanagers.

So verstehen wir uns

Wir, der zurzeit elfköpfige Elternbeirat der Franz-von-Lenbach-Realschule in Schrobenhausen, verstehen uns als Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Mit unserer Arbeit möchten wir dazu beitragen, dass weiterhin ein konstruktives und lebendiges Miteinander an der Schule möglich ist. Wir wirken bei allen für die Schule bedeutsamen Angelegenheiten beratend mit.

In regelmäßigen Abständen setzen wir uns hierzu mit der Schulleitung und – je nach zu besprechenden Themen – den zuständigen Lehrkräften zusammen und erörtern anstehende Aufgaben, Projekte sowie aktuelle Probleme.

Durch das Schulforum, welches zweimal im Jahr abgehalten wird, finden auch Wünsche der Schüler (vorgebracht von den Schülersprechern) den direkten Weg an unseren Besprechungstisch.

Zusammensetzung und Aufgaben

Wie setzt sich der Elternbeirat zusammen?

Nach Art. 66 BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) ist für je 50 Schüler einer Schule ein Mitglied des Elternbeirats zu wählen. Der Elternbeirat hat jedoch mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder. Die Wahlen zum Elternbeirat werden zu Beginn eines Schuljahres durchgeführt. Für jedes die Schule besuchende Kind wird ein Stimmzettel ausgegeben. Stimmberechtigt sind nur die bei der Wahl anwesenden Wahlberechtigten. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte in der ersten Sitzung einen Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Die Amtszeit des Elternbeirats beträgt zwei Jahre.

Welche Aufgaben hat der Elternbeirat?

Nach Art. 65 BayEUG gehören u. a. zu den Aufgaben des Elternbeirats,

  • das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen.
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
  • bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag das Einvernehmen herbeizuführen,
  • bei der Bestimmung eines Namens für die Schule mitzuwirken.

Welche Rechte hat der Elternbeirat?

§ 98 RSO (Realschulordnung) legt fest, dass die Zustimmung des Elternbeirats erforderlich ist für die Durchführung von Schullandheimaufenthalten, Schulskikursen, Lehr- und Studienfahrten sowie von Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches. Ferner können sich Wünsche, Anregungen und Vorschläge des Elternbeirats im Sinne des Art. 65 BayEUG insbesondere beziehen auf

  • grundlegende organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs,
  • die Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschaftsarbeit von Schule und Elternhaus dienen, sowie auf Fragen der schulischen Freizeitgestaltung,
  • die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule und der Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse,
  • die Einführung neuer Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit sowie die Ausstattung der Schülerbibliothek,
  • grundlegende Fragen der Erziehung in der Schule,
  • Fragen der Gesundheitspflege, der Berufsberatung, der Jugendfürsorge und des Jugendschutzes im Rahmen der Schule,
  • die Einführung von Schulversuchen.

Spendenaufruf

Bitte unterstützen Sie die Arbeit des Elternbeirats mit einer Spende. Mit Ihrer Spende schaffen Sie den finanziellen Rahmen, den wir benötigen, um auch weiterhin dort unterstützen zu können, wo dies notwendig ist. Jeder Euro kommt – selbstverständlich ohne Verwaltungsaufwand – zu 100 % den Kindern unserer Schule zugute.

Dank Ihrer Spendenbereitschaft konnte der Elternbeirat in den vergangenen Jahren nicht nur viele Schulaktionen (wie beispielsweise die feierliche Entlassung unsere Schulabgänger, einen Zuschuss fürs mobile Planetarium oder aber die Preise für den Lesewettbewerb) finanziell bezuschussen und fördern, sondern in Einzelfällen auch finanzielle Hilfe bei Klassenfahrten ermöglichen.

Wir freuen uns über Ihre Spende! Jeder Betrag ist willkommen, egal in welcher Höhe. Im Übrigen sind Spenden bis zu 300 Euro unter Vorlage des Überweisungsbelegs beim Finanzamt steuerlich absetzbar.

Kontoinhaber: Franz-von-Lenbach-Realschule - Elternbeirat
IBAN: DE44 7205 1210 0000 4045 41 (Sparkasse Schrobenhausen)
Verwendungszweck: Elternspende

Wir – die Mitglieder des Elternbeirats – bedanken uns ganz herzlich bei Ihnen im Voraus.