Übertritt und Aufnahme

 

Bildungsziel der Realschule in Bayern

Die sechsstufige Realschule vermittelt eine zwischen den Angeboten der Mittelschule und des Gymnasiums liegende gehobene allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Sie ist gekennzeichnet durch ein breites, in sich geschlossenes Bildungsangebot, das auch berufsorientierte Fächer einschließt. Damit wird ein Fundament für eine Berufsausbildung und eine spätere qualifizierte Tätigkeit in einem weiten Bereich von Berufen mit vielfältigen theoretischen und praktischen Anforderungen gelegt. Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Sie baut auf die 4. Jahrgangsstufe der Grundschule auf und verleiht nach bestandener Abschlussprüfung den Realschulabschluss, früher auch als „Mittlere Reife" bezeichnet. Dabei bietet die neue sechsstufige Form ideale pädagogische Möglichkeiten zur Förderung und Ausbildung der Schüler im Hinblick auf den Erwerb der „Mittleren Reife" und zur Vorbereitung auf das Berufsleben sowie zum direkten Übertritt an die FOS (Fachoberschule 2-jährig bedeutet Fachabitur, 3-jährig bedeutet Abitur) und damit zum Studium an Fachhochschule und Universität.

 

Eintritt in die Franz-von-Lenbach-Schule

Staatliche Realschule für Knaben Schrobenhausen

Der Wechsel an die Franz-von-Lenbach-Schule ist frühestens nach der 4. Jahrgangsstufe (Grundschule) möglich. Im Regelfall wechseln Schülerinnen und Schüler nach der 4. Jahrgangsstufe der Grund- bzw. 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule an eine Realschule.

Auch ein späterer Wechsel (z. B. nach der 5., 6., 7., 8. oder 9. Jahrgangsstufe Mittelschule/Wirtschaftsschule/Gymnasium) ist prinzipiell möglich. Bitte beachten Sie aber bitte, dass es sehr unterschiedliche Konstellationen gibt, für die auch unterschiedliche Aufnahmebedingungen und -voraussetzungen gelten. Bitte vereinbaren Sie deshalb unbedingt einen Beratungstermin.

 

Aufnahmebedingungen

für Schüler aus der 4. Kl. Grundschule
In die 5. Klasse der Realschule werden Schüler aufgenommen, deren Übertrittszeugnis das Merkmal "geeignet für den Besuch der Realschule" aufweist (d.h. Durchschnittsnote aus Deutsch/Mathematik/HSU ist 2,66 oder besser) und die zum Stichtag das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ältere Schüler bedürfen einer Sondererlaubnis.

für Schüler aus der 5. Kl. Mittelschule
Für die Realschule benötigt der Schüler im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer öffentlichen Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik einen Notendurchschnitt von 2,5 oder besser.
Eine Voranmeldung an der Realschule mit dem Zwischenzeugnis ist erforderlich. Die endgültige Anmeldung erfolgt jedoch erst mit dem Jahreszeugnis am Ende des Schuljahres.

Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach den Bestimmungen der Schulordnung für Realschulen (RSO).

 

Aufnahme von Mädchen
Mädchen können an der Franz-von-Lenbach-Schule direkt nur in die Wahlpflichtfächergruppe I und IIIb ab der 7. Jahrgangsstufe aufgenommen werden, wenn diese Gruppen an der Maria-Ward-Schule nicht unterrichtet werden. Eine darüber hinausgehende Aufnahme von Mädchen kann nur erfolgen, wenn an der Maria-Ward-Schule nachweislich (bitte schriftlich) keine Aufnahme mehr möglich ist.

Anmeldung in die Bläserklasse  (weitere Infos vgl. Flyer hier)
Die Bläserklasse hat dieselben Fächer und Unterrichtsinhalte wie die anderen Klassen mit einer Ausnahme: Im Musikunterricht steht das Erlernen eines Instruments im Vordergrund. Zusätzlich zum zweistündigen Musikunterricht gibt es außerdem eine weitere Stunde, in der in Kleingruppen Instrumentalunterricht von Fachlehrern erteilt wird. Nach zwei Schuljahren endet das Projekt Bläserklasse, wer aber sein Instrument in der 7. bis 10. Klasse weiter spielen willl, erhält auch weiterhin Instrumentalunterricht.

 

Termine

 

Anmeldung für die 5. Klasse ist von Montag, 08.05.2023 bis Mittwoch, 10.05.2023, jeweils von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr im Sekretariat der Franz-von-Lenbach-Schule.

Bitte melden Sie ihr Kind über"Schulantrag Online" an, drucken Sie alle Seiten aus und unterschreiben Sie diese. Zusammen mit den nachfolgend aufgeführten Unterlagen senden Sie Ihre Anmeldung per Post an die Schule (bitte Zeit für den Postweg einkalkulieren) oder Sie legen diese in einem Kuvert in unseren Briefkasten vor dem Haupteingang. Somit brauchen Sie nicht persönlich erscheinen. Sollten Sie jedoch Fragen haben, können Sie zur obengenannten Zeit die Anmeldung abgeben.

Adresse:

Franz-von-Lenbach-Schule

Georg-Leinfelder-Str. 18

86529 Schrobenhausen

 

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Anmeldung:

  • Schülerdatei Ersterfassung (Schulantrag online)
  • Einwilligung zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (Schulantrag online)
  • Evtl. Anmeldung Bläserklasse (Schulantrag online)
  • Evtl. Antrag für die Busfahrkarte (Schulantrag online)
  • Kopie Geburtsurkunde
  • Falls vorhanden, Kopie LRS-Gutachten
  • Übertrittszeugnis im Original bzw. für die Schüler aus der Mittelschule eine Kopie des Zwischenzeugnisses
  • Evtl. Sorgerechtsbeschluss in Kopie
  • Falls Sie ein Mädchen anmelden, Abweisung von der Maria-Ward-Realschule Schrobenhausen

 

Der Probeunterricht findet von 16.05.2023 bis 17.05.2023 und am 19.05.2023 jeweils von 08:10 bis 12:00 Uhr an der Franz-von-Lenbach-Schule statt.

Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr ist Dienstag, 12. September 2023 um 08:10 Uhr. Die neu eintretenden Schüler treffen sich zur Klasseneinteilung in der Eingangshalle. Schulbücher und sonstige Arbeitsmittel brauchen vorab noch nicht beschafft zu werden.

Anmeldung in höhere Jahrgangsstufen: Die Anmeldung in höhere Jahrgangsstufen findet grundsätzlich am letzen Schultag des Schuljahres bzw. am ersten Ferientag der Sommerferien statt. Hier ist das Jahreszeugnis der bis dahin besuchten Schule mit vorzulegen. Wir bitten um eine Voranmeldung bis spätestens Anfang Juli, damit wir für das kommende Schuljahr einen Platz für Ihr Kind einplanen können. Bringen Sie bitte, wenn möglich, zur Voranmeldung ein Zwischenzeugnis mit.

 

Sonstiges

Fahrtkosten entstehen für Realschüler aufgrund des Gesetzes über die Schulwegkostenfreiheit nicht, wenn der Schulweg einfach mehr als 3 km beträgt und die Schüler im Einzugsbereich der Schule wohnen.
Kosten fallen für Verbrauchsmaterial (Papier, Werkmaterial, Lebensmittel für Kochunterricht) an.
Der Unterricht in den Pflichtfächern findet Montag bis Freitag von 8.10 Uhr bis 13.10 Uhr statt, Ausnahmen sind erweiterter Basis-Sportunterricht, manchmal auch Religionsunterricht und Ethik. Wahlunterricht wird nachmittags abgehalten.